Entgegen der viel verbreiteten Meinung, darf ein Vermieter bei der Vermietung seiner Wohnung nicht einfach stillschweigend einen Schlüssel zurückbehalten. Im Mietrecht ist geregelt, dass alle vorhandenen Wohnungsschlüssel dem Mieter auszuhändigen sind. Auch der sogenannte „Notfall“ (Wasserrohrbruch, etc.) begründet keine Zurückbehaltung von Schlüssel …